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Alles "rund ums Bier" – Biergattungen, -arten und -sorten



Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Biersteuer nach Biergattungen. Der Fachmann unterteilt darüber hinaus nach Bierarten und Biersorten. Die vier Biergattungen unterscheiden sich nach ihrem Stammwürzegehalt. Das hat vorwiegend steuerliche Gründe. Der Staat erhebt Steuer auf Alkohol. Da der Alkoholgehalt eines Bieres im wesentlichen von seiner Stammwürze abhängt, hat der Gesetzgeber die Einteilung nach Stammwürzegehalt gewählt. Danach haben:

 
  • Einfachbiere bis zu 7%
  • Schankbiere 7% bis unter 11%
  • Vollbiere 11% bis unter 16%
  • Starkbiere über 16% Stammwürzgehalt

Man unterscheidet weiterhin zwischen unter- und obergärigen Bieren:

Untergäriges Bier gärt länger und braucht auch eine längere Reifezeit zur Ausbildung seiner vollen Geschmacksharmonie. Dafür schmeckt es voller, steht klarer und strahlender im Glas und lässt sich erheblich länger lagern. Insbesondere die letztgenannte Eigenschaft hat den untergärigen Biersorten ihr überregionales und internationales Renommee verschafft. Sie konnten und können auch außerhalb ihrer engeren Heimat in immer gleichbleibender Qualität genossen werden. Weit über 80% des Bierausstoßes in Deutschland werden heute als untergäriges Bier gebraut.

Obergäriges Bier ist das ursprüngliche, unkompliziertere Bier. Es gärt schneller, kommt daher mehr oder weniger unausgereift auf die Flasche und verdirbt schneller. Aus diesem Grund ist es typisches Regionalbier und für den raschen Verbrauch bestimmt. Fast alle englischen Biere sind obergärige Biere. Sie enthalten im allgemeinen Zusätze oder müssen, wenn sie für den Export bestimmt sind, pasteurisiert werden.

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